Lärmaktionsplanung auf dem Gebiet der Stadt Burg
In diesem Abschnitt finden Sie verschiedene Informationen zur Lärmaktionsplanung in der Stadt Burg.
Aktuell sind folgende Inhalte verfügbar:
♦ Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) an Hauptverkehrsstraßen in der Stadt Burg
Bildquelle: © keystone
Innerhalb dieses Projekts informiert die Stadt Burg über die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung entlang von Hauptverkehrsstraßen, hier von betroffen sind Teilabschnitte entlang der BAB 2 und der B1 innerhalb des Gebietes der Stadt Burg.
Weiterhin gibt es Informationen über die aus diesen Ergebnissen heraus durch die Stadt verpflichtend zu erstellende Lärmaktionsplanung (4. Stufe).
♦ Ankündigung der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung an
Schienenwegen des Bundes (4. Runde)
Bildquelle: © Michael Matejka
Innerhalb dieses Projekts informiert die Stadt Burg über die 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes (4. Runde).
Verantwortlich hierfür ist das Eisenbahnbundesamt.
Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) an Hauptverkehrsstraßen in der Stadt Burg
Inhaltsverzeichnis
◊ Lärmaktionsplanung – Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie
◊ Gesetzlicher Auftrag
◊ Zuständigkeiten
◊ Lärmaktionsplan Stufe 4 – Veröffentlichung der Lärmkartierung
◊ Informationen zur Durchführung und die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung für den Straßenverkehr 2022 in der Stadt Burg – Lärmaktionsplan Stufe 4
◊ Lärmstatistik der Stadt Burg im Rahmen der Umgebungslärmkartierung des Lärmaktionsplanes der Stufe 4
◊ Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stadt Burg (Phase 1) - Beteiligung der Öffentlichkeit an der Erarbeitung
◊ Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stadt Burg (Phase 2) - Beteiligung der Öffentlichkeit an der Erarbeitung (aktualisiert am 29.02.2024)
◊ Ansprechpartner für diese Thematik
Lärmaktionsplanung – Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie
Die Beeinträchtigung der Einwohnerinnen und Einwohner durch Lärm schränkt zunehmend die Lebensqualität ein. In der Stadt Burg stellt in einigen Bereichen der Straßenverkehr auf den Hauptverkehrsstraßen die größte Lärmbelastung im Wohnumfeld dar.
Gesetzlicher Auftrag
Die „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm”, kurz Umgebungslärmrichtlinie, hat zum Ziel die schädlichen Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, vorzubeugen oder zu mindern. Hiermit wurde der erste Schritt zu einer umfassenden rechtlichen Regelung der Geräuschimmissionen in der Umwelt getan.
Mit dem „Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ vom 24.06.2005, BGB1.I S. 1794, wurde die Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht eingeführt und ist somit in §§ 47 a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) verankert. Die vorgegebenen einheitlichen europäischen Standards zur Lärmkartierung sind in der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) geregelt.
Weitere Informationen:
Informationen über die Lärmminderungsplanung in Sachsen-Anhalt (Link zur Homepage des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt - LAU LSA)
Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm [pdf]
Verordnung über die Lärmkartierung [pdf]
Zuständigkeiten
Die innerhalb der Umgebungslärmkartierung verwendeten Verkehrsbelegungszahlen sind aus der bundesweiten Straßenverkehrszählung (SVZ) des Bundes und der Länder entnommen worden.
Durch das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt wurde eine Ausschreibung bezüglich der ingenieurtechnischen Bearbeitung dieser Daten unter Verwendung der standardisierten Berechnungsmethode BUB durchgeführt. Den zur Erarbeitung von Lärmaktionsplänen verpflichteten Gemeinden wurde die die Ergebnisse übergeben.
Lärmaktionsplan Stufe 4 – Veröffentlichung der Lärmkartierung
Die Umgebungslärmrichtlinie, die durch die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (§§ 47 a-f BImSchG) in deutsches Recht umgesetzt wurde, umfasst die Ermittlung von Straßenverkehrslärm anhand von Lärmkarten sowie die Aufstellung von Lärmaktionsplänen unter Mitwirkung der Öffentlichkeit. Die Lärmkarten und Lärmaktionspläne sind alle 5 Jahre zu überprüfen und fortzuschreiben. Für die 4. Stufe wurde ein Jahr zusätzlich gewährt.
Nach der Veröffentlichung des Beschlusses zum Lärmaktionsplanes der 2. Stufe im Juni 2017 wird der Lärmaktionsplan der 4. Stufe 2023/2024 fortgeschrieben. Dafür wurden in einer landesweit organisierten Vergabe die entsprechenden Leistungen zur Erarbeitung der Lärmkarten für die betreffenden Hauptverkehrsstraßen bzw. ihrer Teilstrecken mit mehr als 3 Millionen Fahrzeugen pro Jahr (ca. 8.200 Fahrzeuge täglich) beauftragt.
Die Veröffentlichung der Lärmkartierung wurde im "Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau", 27. Jahrgang, Nr. 38 am 27.11.2023 ortsüblich bekanntgemacht.
Download Amtsblatt für die Stadt Burg:
Amtsblatt Nr. 38 vom 27.11.2023 (Auszug)
Informationen zur Durchführung und die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung für den Straßenverkehr 2022 in der Stadt Burg – Lärmaktionsplan Stufe 4
Die Daten für die Erstellung der Lärmkarten für alle Straßen mit mehr als 3 Millionen Fahrzeugen pro Jahr (ca. 8.200 Fahrzeuge täglich) wurden vom beauftragten Büro ausgewertet und die daraus ermittelten Lärmkarten in Form eines Ergebnisberichtes am 28.09.2022 an die Stadt Burg übermittelt.
In den Lärmkarten ist der Tag-Abend-Nacht-Lärmindex (LDEN), der über 24 Stunden gemittelt wird sowie der Nacht-Lärmindex (LNight), welcher für den Zeitraum von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr berechnet wird, dargestellt. Die Pegel sind Jahresmittelwerte und wurden mit einer europaweit harmonisierten Berechnungsmethode ermittelt.
Die Pegel sind in 5 dB(A)-Schritte eingeteilt und auf den Karten gemäß DIN 45682 „Akustik - Thematische Karten im Bereich des Schallimmissionsschutzes“ farbig dargestellt.
Download Lärmkarten für die Stadt Burg:
(Bitte auf die Karte klicken)
Lärmkarte LDEN 2022 (3.2 MB) [jpg]
Lärmkarte LNight 2022 (3.0 MB) [jpg]
weitere Dokumente zum Download:
Statistikbericht Lärmkartierung Stadt Burg (3,1 MB) [pdf]
Es werden die Ergebnisse der Untersuchung/Auswertung für die Stadt Burg zusammengefasst präsentiert.
Präsentation Umgebungslärmkartierung Stufe 4 an Hauptverkehrsstraßen in Sachsen-Anhalt Stadt Burg (2,1 MB) [pdf]
Es werden die Datengrundlagen für die Stadt Burg, die Untersuchungsmethoden und Ausgangssituationen erläutert, die Berechnungsmethode und die Erarbeitung des Lärmaktionsplanes erläutert.
Abschlussbericht zu Umgebungslärmkartierung Stufe 4 an Hauptverkehrsstraßen in Sachsen -Anhalt (3,5 MB) [pdf]
Hier werden die gesamten Ergebnisse für Sachsen-Anhalt zusammengefasst präsentiert.
Lärmstatistik der Stadt Burg im Rahmen der Umgebungslärmkartierung des Lärmaktionsplanes der Stufe 4
Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stufe 4 der Stadt Burg (Phase 1) - Beteiligung der Öffentlichkeit an der Erarbeitung
Anliegend stellt die Stadt Burg den aktuellen Entwurf (Stand: Phase 1 /Entwurf von 11/2023) des zu erarbeitenden Lärmaktionsplanes (Stufe 4) der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme und Mitwirkung bereit. Gern können Sie sich hinsichtlich der Angaben von Hinweisen, Anregungen und Vorschlägen zu möglichen Maßnahmen der Lärmminderung an den unten angegebenen Ansprechpartner wenden.
Teilen Sie uns bitte Ihre Hinweise, Anregungen und Vorschläge zum Entwurf des Lärmaktionsplanes (Stand: Phase 1 /Entwurf von 11/2023) über die nachstehende E-mail mit:
E-Mail: stadtplanung@stadt-burg.de
Herzlichen Dank für Ihre Mitwirkung.
Dokumente zum Download:
Lärmaktionsplan der Stufe 4 der Stadt Burg (Phase 1) (Entwurf: 11/2023)
Seitens der Stadt Burg wird der Entwurf 11/2023 des Lärmaktionsplanes der Stufe 4 (Phase 1) über den Zeitraum der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung hinaus weiterhin hier zur Einsicht bereitgehalten.
Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stufe 4 der Stadt Burg (Phase 2) - Beteiligung der Öffentlichkeit an der Erarbeitung
Anliegend stellt die Stadt Burg den nach der Phase der Beteiligung der Öffentlichkeit ergänzten Entwurf (Stand: Phase 2 /Entwurf von 02/2024) des zu erarbeitenden Lärmaktionsplanes (Stufe 4) der Öffentlichkeit erneut zur Einsichtnahme und Mitwirkung bereit.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit innerhalb der Phase 1 sind keine Hinweise, Anregungen oder Vorschläge bei der Verwaltung eingegangen.
Die Ergänzungen der Maßnahmen im Bereich des Ortsteiles Madel sowie der Ortschaft Detershagen sind seitens der Verwaltung eingearbeitet worden. Weiterhin ist ein Vorschlag zur Förderung der lärmarmen Mobilität eingefügt worden.
Dokumente zum Download:
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit am Entwurf (Phase 2)
Lärmaktionsplan der Stufe 4 der Stadt Burg (Phase 2) (Entwurf: 02/2024)
Gern können Sie sich hinsichtlich der Angaben von Hinweisen, Anregungen und Vorschlägen zu möglichen Maßnahmen der Lärmminderung an den unten angegebenen Ansprechpartner wenden.
Teilen Sie uns bitte Ihre Hinweise, Anregungen und Vorschläge zum Entwurf des Lärmaktionsplanes (Stand: Phase 2 / Entwurf von 02/2024) bis zum 19.04.2024 über die nachstehende E-mail mit: E-Mail: stadtplanung@stadt-burg.de
Anbei ein Hinweis auf die im Zusammenhang mit der Lärmaktionsplanung geplanten zwei Bürgersprechstunden:
Herzlichen Dank für Ihre Mitwirkung.
abschließender Beschluss des Lärmaktionsplanes 2024 der Stadt Burg (Stufe 4)
In seiner Sitzung am 12.06.2024 hat der Stadtrat der Stadt Burg mit der Beschlussvorlage 062/2024 den Lärmaktionsplan für die Stadt Burg mehrheitlich bestätigt.
Den bestätigten Lärmaktionsplan erreichen Sie über folgenden Link im Bürgerinformationssystem der Stadt Burg:
SessionNet | Lärmaktionsplan 2024 der Stadt Burg (Stufe 4) hier: Beschlusss
Ansprechpartner für diese Thematik
Herr Sven Wagener
Sachgebietsleiter
Stadt Burg
Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen
Sachgebiet Stadtplanung-Städtebauförderung
In der Alten Kaserne 2
39288 Burg
Tel.: 03921/921 504
E-Mail: stadtplanung@stadt-burg.de
Ankündigung der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes (4. Runde)
Ankündigung der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes (4. Runde) in der Stadt Burg
Das Territorium der Stadt Burg umfasst Flächenbereiche, die sich im Einwirkungsbereich von Verkehrsgeräuschen befinden, die durch eine bzw. mehrere Haupteisenbahnstrecken (HES) des Bundes verursacht werden. Zu den HES zählen Schienenwege mit mehr als 30.000 Zugbewegungen im Jahr. Dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) obliegt sowohl die Lärmkartierung des gesamten Haupteisenbahnstreckennetzes als auch die hierauf aufbauende Lärmaktionsplanung für das gesamte Bundesgebiet.
Im Rahmen einer ersten Öffentlichkeitsbeteiligungsphase waren Bürgerinnen und Bürger vom 13.03.2023 bis 24.04.2023 aufgerufen sich an einer Online-Befragung zur lokalen Lärmsituation zu beteiligen. Insgesamt haben bundesweit rund 11.000 Personen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Am 20. November 2023 veröffentlicht das EBA einen unter Einbeziehung der ausgewerteten Befragungsergebnisse erarbeiteten Lärmaktionsplanentwurf für das Schienennetz des Bundes.
Hier finden Sie weitere Informationen für Bürgerinnen und Bürger des Eisenbahnbundesamtes für den erarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplanes und der Beteiligung der Öffentlichkeit.
Vom 20.11.2023 bis zum 04.01.2023 wird der Öffentlichkeit die Möglichkeit eröffnet, dem EBA eine Rückmeldung zum Planentwurf sowie zum Beteiligungsverfahren zu geben.
Über die im vor genannten Zeitraum freigeschaltete Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de haben Sie die Gelegenheit zur Mitwirkung.
Den Lärmaktionsplanentwurf können Sie sowohl auf der Beteiligungsplattform als auch der Internetseite des EBA unter www.eba.bund.de/lap einsehen.
Der interaktive Kartendienst unter https://geoportal.eisenbahn-bundesamt.de/ ermöglicht die standortbezogene Anzeige der Lärmkarten und tabellarische Ergebnisdaten.
Das EBA ist für weitergehende Fragen zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes der 4. Runde entweder per E-Mail umgebungslaerm@eba.bund.de oder postalisch (Eisenbahn-Bundesamt, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn) unter dem Stichwort „Umgebungslärm“ erreichbar