Bürgerservice

Bürgerservice
In der Alten Kaserne 2
39288 Burg
Tel.: +49 (3921) 921-311/312/313 (Bürgerservice)
Fax.: +49 (3921) 921-333 (Bürgerservice)
E-Mail: claudia.hamann@stadt-burg.de
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Sprechzeiten der Stadtverwaltung
Sprechzeiten | |
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Montag | 09.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr |
Mittwoch | keine Sprechzeit |
Donnerstag | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr (Bürgerservice bis 18.00 Uhr) |
Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr |
Samstag | 09.00 - 12.00 Uhr (nur Bürgerservice jeden 1. Samstag im Monat) |
Die Dienstleistungen des BürgerBüros im Überblick
- An-, Ab- und Ummeldungen
- Beantragung von Ausweisen, Reisepässen, Kinderreisepässe sowie vorläufige Personalausweise und Reisepässe
- Beantragung von Führungszeugnissen
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Meldebescheinigungen
- Aufenthaltsbescheinigungen
- Haushaltsbescheinigungen
- Einfache Melderegisterauskünfte und erweiterte Melderegisterauskünfte
- Beglaubigungen
- Beantragung von Urkunden
- Ausgabe von Wohngeldanträgen
- An- und Abmeldung von Hundesteuer,
- Bei Abmeldung des Hundes alte Steuermarke nicht vergessen!
- Entgegennahme von Einzahlungen für Bußgelder, Steuern und Gebühren
- Anträge auf Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum
- Anträge auf Genehmigung nach der Gestaltungssatzung "Innenstadt Burg"
- Anträge auf Einebnung einer Grabstelle
- Annahme von Fundsachen (Fundbüro)
- Beratung der Bürger und Erteilung von Auskünften über Leistungsangebote der Stadtverwaltung
- Ausgabe einer Reihe von Antragsformularen in Zuständigkeit der Stadtverwaltung Burg
Serviceleistungen für das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (ehemals Katasterämter Magdeburg und Stendal)
- Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch und der Liegenschaftskarte des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation (LVermGeo- www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de) über "Liegenschaftskataster-online"
Serviceleistungen des Bundesamt für Justiz (BfJ)
- Führungszeugnis online beantragen: www.fuehrungszeugnis.bund.de
Hinweise bei Wohnungswechsel oder Namensänderung
Bei einem Wohnungswechsel oder einer Namensänderung sollten Sie unbedingt beachten, dass Sie sich auch bei anderen Institutionen ummelden.
Zum Beispiel:
- Geld- und Kreditinstitute
- Krankenkassen
- Energie- und Gasversorgung
- Finanzamt - KFZ-Steuer, Einkommenssteuer
- Straßenverkehrsamt
- Versicherungen
- Rundfunk- und Fernsehanstalt
- Post, Telekom
- Arbeitsamt- Kindergeldkasse
- Sozialamt
Sie helfen damit erheblich, die Vielzahl der Meldeauskünfte zu verringern.