Standesamt

Standesamt

Während der Bauarbeiten im Historischen Rathaus ist die Besucheradresse des Standesamt vorübergehend:

 

Standesamt
Blumenthaler Str. 35 D
39288 Burg

Die Postadresse bleibt unverändert:

Standesamt Burg
In der Alten Kaserne 2
39288 Burg

 

Tel.: +49 (3921) 90990
Fax.: +49 (3921) 909999
E-Mail: Standesamt@Stadt-Burg.de

 

 

 

 

Öffnungszeiten des Standesamtes

Öffnungszeiten des Standesamtes
Öffnungszeiten:  
Montag keine Sprechzeit
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeit
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

Das Standesamt der Stadt Burg ist Teil des Fachbereiches Recht- und Ordnung. Der Sitz befindet sich im historischen Rathaus der Stadt. Hier werden die Personenstandsbücher für Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle geführt.

Die Aufgaben des Standesamtes sind:

  • Beurkundung von Geburten,
  • Sterbefälle,
  • Eheschließungen,
  • Vater- und Mutterschaftsanerkennungen.
  • personenstandsrechtliche Namensänderungen
  • Bearbeitung von Anmeldungen zur Eheschließung
  • Nachbeurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbfällen von deutschen Staatsangehörigen im Ausland


Zu den angenehmsten Aufgaben des Standesamtes gehören die Eheschließungen.

Die Vorraussetzung für eine standesamtliche Trauung ist die Anmeldung der Eheschließung. Diese erfolgt beim Standesamt des Wohnsitzes.
Zur Anmeldung der Eheschließung sollten möglichst beide Antragssteller persönlich im Standesamt erscheinen. Sollte dies nicht möglich sein, kann einer der Verlobten durch eine Vollmacht beauftragt werden, den Antrag allein zu stellen.

Die zur Anmeldung der Eheschließung benötigten Urkunden und Dokumente sind sehr individuell. Eine persönliche oder telefonische Nachfrage im Standesamt ist daher erforderlich.
Bei der Anmeldung werden die rechtlichen Vorraussetzungen für die Eheschließung geprüft. Sind diese erfüllt, kann die Ehe geschlossen werden und zwar entweder beim Standesamt, wo die Eheschließung angemeldet worden ist oder auf Wunsch bei jedem beliebigen Standesamt in Deutschland.

Eheschließungen im Standesamt Burg können von Montag bis Samstag erfolgen. Ausgenommen  hiervon sind Feiertage!

 

Auf Wunsch finden jeden letzten Samstag in den Monaten Mai - September Trauungen im Berliner Torturm statt.
Das altertümliche Ambiente des Berliner Torturmes biete ein unvergessenes Erlebnis.
Die Eheschließung erfolgt im Turmzimmer mit seiner rustikalen Einrichtung und bietet ca. 30 Gästen Platz.

Dienstleistungen des Standesamtes:

  • Ausstellung von Personenstandsurkunden und beglaubigten Abschriften aus den hier vorliegenden Personenstandsbüchern der Stadt Burg, der Gemeinden Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau
  • Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden können persönlich oder auch formlos schriftlich beantragt werden. Die Gebühr für eine Urkunde beträgt 10,00 €. Urkunden die für Rentenzwecke benötigt werden, sind gebührenfrei.
  • Personenstandsurkunden werden grundsätzlich nur an den berechtigten Personenkreis erteilt, d. h. an die Person auf die sich der z.B. Geburtseintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge oder an Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
  • Das Standesamt ist nach Landesrecht zuständig für die Aufnahme und Bearbeitung von Kirchenaustrittserklärungen von Bürgern der Stadt Burg und den Ortsteilen: Detershagen, Ihelburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau. Ein persönliches Erscheinen des Erklärenden ist hierzu erforderlich. Vorzulegen sind der Personalausweis, eine Geburts- bzw. Heiratsurkunde. Die Gebühr beträgt 30,00 €.

 

Wo sind Urkunden zu erhalten ?

Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt.
Sämtliche Urkunden sind daher beim zuständigen Standesamt anzufordern, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, also z.B. beim Standesamt des Geburtsortes.

Die Aufbewahrungsfristen  betragen für Geburtenregister 110 Jahre, Eheregister 80 Jahre und Sterberegister 30 Jahre. Aus diesen Registern können Urkunden und beglaubigte Ablichtungen  ausgestellt werden.

Register die diesen Zeitraum überschritten haben gelten als Archivgut. Aus diesen Registern werden beglaubigte Kopien erstellt. Anfragen dazu stellen Sie bitte an:

Landkreis Jerichower Land
Kreis- und Stadtarchiv
Kapellenstr. 30
39288 Burg



 




Hinweise: Anfragen per Mail werden in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Tagen beantwortet. Sollten Sie in dieser Zeit keine Antwort erhalten, möchten wir Sie bitten sich telefonisch im Standesamt zu melden (Tel.: +49 (3921) 90990 ).

Bitte vergewissern Sie sich, das Sie Ihre Formulare auch wirklich über die Webseite der Stadt Burg bestellen. Andere Anbieter verlangen bereits Gebühren für die Übermittlung der Daten.