Willkommen in der Stadt der Türme

von David Bensch

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG über die Durchführung der frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur 20. Änderung Flächennutzungsplan der Stadt Burg

Öffentliche Bekanntmachung über die Durchführung der frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur 20. Änderung Flächennutzungsplan der Stadt Burg Wohnbauflächenausweisung im Bereich "Siedlung Ost - Ihletal"

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von Felix Malter

Campusmanagement startet gemeinsam mit Innenstadthändlern Osteraktion

Besuchen Sie die Innenstadt und gewinnen Sie Innenstadtgutscheine im Wert von jeweils 10 Euro und Kinogutscheine im Wert von jeweils 20 Euro.

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von Felix Malter

Stadtverwaltung Burg fördert Integration – Einsatz von Asylbewerbern zur Spielplatz- und Grünflächenpflege

Die Stadtverwaltung Burg hat eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und einen entsprechenden Beschluss des Stadtrats zum Anlass genommen, aktuell vier Asylbewerber zur Spielplatz- und Grünflächenpflege ab dem 1. April 2025 einzusetzen.

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von Felix Malter

Ergebnisse des Workshops zum Radverkehrskonzept vom 24. März 2025

Das Ziel der Workshops war es, über die bisherigen Ergebnisse der Konzepterstellung (Zielnetz) zu berichten für bestimmte Verkehrssituationen im Stadtgebiet Rückmeldungen und Hinweise aus der Bürgerschaft einzuholen.

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von Felix Malter

Versand Grundsteuerbescheide

Derzeit erfolgt die Umsetzung für den Versand der neuen Grundsteuerbescheide. Leider ist die Umsetzung an Terminbedingungen des Softwareanbieter geknüpft, sodass es zu Verschiebungen kommen wird. Voraussichtlich werden die Bescheide ab der 15. Kalenderwoche versendet.  Wir bitten um Ihr Verständnis.

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von Christian Luckau

Hinweise zum 2. Bildungsmarsch in der Stadt Burg

Anlässlich des 2. Bildungsmarsches in der Stadt Burg, am 24. März 2025, weisen die Versammlungsleitung, die Polizei und das Ordnungsamt der Stadt Burg auf folgende Gegebenheiten hin:
 
Die Versammlung (Bildungsmarsch) ist mit einem Aufzug verbunden.
Die Versammlungsbehörde ist der Landkreis Jerichower Land.
Die Versammlungsbehörde und die Polizei haben zum Schutz der Versammlung verschiedene verkehrsrechtliche Anordnungen gefordert, die wie folgt angeordnet wurden:
- In der Karl-Marx-Straße besteht am 24. März 2025 in der Zeit von 14 Uhr bis 20 Uhr ein Halteverbot
- In der Franzosenstraße besteht am 24. März 2025 in der Zeit von 14 Uhr bis 19 Uhr ein Halteverbot
 
Wie mitgeteilt wurde, werden Kontrollen zum Einhalten der Halteverbote durchgeführt
 
Die Stadt Burg bitte um Verständnis.
Damit die Einwohner betroffener Straßen auch außerhalb der digitalen Medien informiert werden, werden Hinweiszettel an die Verkehrsteilnehmer ausgeben.

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von Felix Malter

Informationen zu Verkehrseinschränkungen in der Karl-Marx-Straße/Franzosenstraße im Zuge des Bildungsmarsches am 24. März 2025

Am Montag, den 24. März findet der "Bildungsmarsch" beginnend an der Diesterweg-Schule statt.

Der anschließende Aufzug verläuft durch folgende Straßen

Start: Sekundarschule Diesterweg

  • Karl-Marx-Straße
  • Franzosenstraße
  • Schartauerstraße
  • Blumenthalerstraße
  • Fruchtsraße

Ziel : Sekundarschule Diesterweg

Aufgrund des Streckenverlauf haben die Versammlungsbehörde in Abstimmung mit der Polizei folgende verkehrsrechtliche Anordnung durch die Stadt Burg zur Durchführung des Bildungsmarsches erforderlich gemacht.

Diese beinhaltet:

  • Haltverbot in der Karl-Marx-Straße (14.00 Uhr bis 20.00 Uhr) sowie in der Franzosenstraße (14.00 Uhr bis 19.00 Uhr) am Montag, den 24. März 2025
  • Kontrollen werde durchgeführt

Durch den Stadtordnungsdienst werden heute Hinweiszettel an die Verkehrsteilnehmer im genannten Bereich verteilt.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

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von Christian Luckau

Information über Versand der Grundsteuerbescheide

Die Stadtverwaltung Burg gibt bekannt, dass nach der Entscheidung des Stadtrates am 5. März 2025, die Grundsteuer nach differenzierten Hebesätzen veranlagt wird. Der Versand der Bescheide für die Grundsteuer B ist für die 13. Kalenderwoche geplant. Für Wohngrundstücke sinkt der Hebesatz von 424 % auf 390 % und für Nichtwohngrundstücke steigt der Hebesatz von 424 % auf 909 %. Jeder Eigentümer hat nach der Bewertung seines Grundstückes einen Messbetrag durch das Finanzamt erhalten. Durch Multiplikation des Messbetrages mit dem jeweiligen Hebesatz ergibt sich der Betrag der festzusetzenden Grundsteuer.

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