Willkommen in der Stadt der Türme

von Felix Malter

Bürgerservice und Wohngeldstelle zukünftig über Eingang B zu erreichen

Der Servicebereich befindet sich damit in Sinne des schnelleren und einfacheren Zugangs näher am Fahrstuhl.

 

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von Felix Malter

UNWETTERWARNUNG für das Jerichower Land ab 17:00 Uhr

VORABINFORMATION UNWETTER vor SCHWEREM GEWITTER

Do, 22. Jun, 17:00 – Fr, 23. Jun 04:00 Uhr

 

Ab dem späten Nachmittag ziehen von Südwesten einzelne schwere Gewitter auf. Diese können lokal mit heftigem Starkregen mit Mengen um 40 l/qm in einer Stunde, Sturmböen bzw. schweren Sturmböen mit Windgeschwindigkeiten zwischen 75 und 100 km/h (Bft 9-10) und Hagel mit Korngrößen um 3 cm einhergehen. Örtlich ist die Bildung einzelner Tornados nicht ausgeschlossen. In der zweiten Nachthälfte der Nacht zum Freitag nimmt die Unwettergefahr von Westen her langsam ab.

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von Felix Malter

Betretungsverbot für das Bürger Holz aufgehoben

Das Landeszentrum Wald hat die Waldbrandgefahrenstufe für das Jerichower Land von Stufe 5 auf 3 herabgesenkt.

Damit kann das Betretungsverbot für das Bürgerholz bis auf Weiteres aufgehoben werden.

Philipp Stark
Bürgermeister

Weitere Informationen zu aktuellen Waldbrandgefahrenstufen finden Sie unter: Waldbrandapp (sachsen-anhalt.de)

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von Felix Malter

Sommer- Online –Vortragsreihe Energie der Verbraucherzentrale

„Hitzeschutz – so bleibt die Wärme draußen“ am 15.06

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von Felix Malter

Betretungsverbot für Bürger Holz

Auf der Grundlage von § 30 Absatz 2 des Waldgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sperre ich mit sofortiger Wirkung bis zum Ende der für das Jerichower Land ausgerufenen Waldbrandgefahrenstufe 5, längstens bis 31.08. 2023, die Waldflächen der Stadt Burg des „Bürger Holzes“ und spreche ein allgemeines

BETRETUNGSVERBOT

aus.

An den Zuwegungen sind, soweit vorhanden, die Schlagbäume zu schließen und ist die Sperrung durch Beschilderung kenntlich zu machen.

Ausgenommen vom Betretungsverbot sind berechtigte Personen der Gefahrenabwehrbehörden (Ordnungsamt, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste) im Rahmen von Maßnahmen der Gefahrenabwehr, der Forstämter im Rahmen ihres Bewirtschaftungsauftrages, der Forstbehörden im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten und die Jagdpächter und deren Beauftragte deren Jagdpachtbezirk ganz oder teilweise im Gebiet des „Bürger Holzes“ liegt.

Begründung:

Die Sperrung erfolgt vorübergehend zum Schutze von Einwohnern und Besuchern im Rahmen der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht der Stadt Burg als Eigentümerin des „Bürger Holzes“. Das anhaltende trockene Wetter hat in dieser Woche im Gebiet der Stadt Burg bereits zu einem Waldbrand geführt, der durch den umgehenden Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Burg schnell unter Kontrolle gebracht werden konnte. Seit vergangener gilt im Landkreis Jerichower Land die Waldbrandgefahrenstufe 5. Ein Waldbrand birgt auf Grund der enormen Trockenheit die Gefahr in sich, dass sich im Wald aufhaltende Personen durch das sich schnell ausbreitende Feuer oder Rauchgase zu Schaden kommen könnten. Überdies ist aus diversen Munitionsfunden in den vergangenen Jahrzehnten bekannt, dass noch Kriegssprengmittel im „Bürger Holz“ lagern, welche bei einem Waldbrand detonieren könnten. Die Sperrung ist daher geboten und erfolgt auf gesetzlicher Grundlage aus dem Eigentümerrecht der Stadt Burg.

Der Bürgermeister

Stark

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von Felix Malter

Wasserspielplatz im Flickschupark wieder in Betrieb

Nach erfolgreicher Reparatur sprudelt das Wasser wieder.

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