Ausgleichsbetrag
Was ist überhaupt ein Ausgleichsbetrag?
Der Ausgleichsbetrag entspricht dem Wertzuwachs eines Grundstücks in einem Sanierungsgebiet, der durch die städtebauliche Erneuerung bewirkt wurde.
Möglichkeit der vorzeitige Ablösung
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 14. Juni 2012 die vorzeitige und freiwillige Ablösung des Ausgleichsbetrages beschlossen. Der vorgeschlagene Verfahrensabschlag wurde vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt bestätigt.
Dies erlaubt den Eigentümern im Sanierungsgebiet bereits zum jetzigen Zeitpunkt ihr Grundstück freiwillig abzulösen. Dadurch ist es möglich auf den Ablösebetrag einen 10 %igen Abschlag zu erhalten. Des Weiteren werden mit den Einnahmen aus der vorzeitigen Ablösung wieder Maßnahmen im Sanierungsgebiet finanziert. Spätere Forderungen der Stadt werden mit der vorzeitigen Ablösung ausgeschlossen.
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Antrag auf vorzeitige Ablösung des Ausgleichsbeitrages nach § 154 Abs. 3 Satz 2 BauGB (32,1 KiB)
Online-Formular
Ansprechpartner
Stadt Burg
Frau Anke Dölle
In der Alten Kaserne 2
39288 Burg
Tel: 03921 921-542
Fax: 03921 921-600
Mail: Anke.Doelle@Stadt-Burg.de